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5 Länder, die Bitcoin und andere Kryptowährungen nicht besteuern gewährt


Momentan gibt es keine einheitlichen Gesetze zur Besteuerung von Bitcoin (BTC) und Co. Trotzdem haben einige Länder bereits jetzt einen liberaleren Ansatz als andere gewählt – heute werfen wir einen Blick auf fünf Krypto-Steuerparadiese.

Leon Waidmann

Beitragsbild: Shutterstock

Weltweit entwickeln Regierungen Gesetze, um Steuern auf Kapitalgewinne durch Bitcoin und Co. zu erheben. Oftmals sind die digitalen Währungen bei den Regulierungsbehörden verpönt. Dennoch gibt es einige Länder, die keine Steuern auf Kryptowährungen erheben.

Warum besteuern Länder BTC und andere Kryptowährungen nicht?

In den meisten Fällen wollen sie Innovation im Bitcoin– und Krypto-Space fördern, um Kapital ins Land zu locken. Die Krypto-freundlicheren Gesetzgebungen erlauben es Anlegern, digitale Vermögenswerte zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten, ohne dass sie Steuern zahlen müssen.

1. Singapur

Kapitalertragssteuern gibt es in Singapur nicht. Das hat zur Folge, dass weder Unternehmen noch Einzelpersonen, die Kryptowährungen langfristig halten, steuerpflichtig sind. Allerdings sind Unternehmen mit Sitz in Singapur einkommenssteuerpflichtig, sollte der Handel mit Kryptowährungen zum Kerngeschäft einer Firma gehören.

Darüber hinaus müssen diejenigen, die Bitcoin als Zahlung für erbrachte Dienstleistungen entgegennehmen, den normalen Einkommenssteuersatz zahlen, da Unternehmen auf den in Singapur erwirtschafteten Gewinn besteuert werden. Der persönliche Einkommensteuersatz in Singapur ist progressiv. Er beträgt maximal 22 Prozent und gilt für Nettoeinkommen, die 230.000 US-Dollar übersteigen. Dahingegen zahlen Unternehmen in Singapur einen pauschalen Steuersatz von 17 Prozent auf ihre Gewinne.

2. Malaysia

Auch in Malaysia gibt es keine Steuern auf Transaktionen mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Digitale Währungen werden von den Behörden nicht als Vermögenswerte oder gesetzliche Zahlungsmittel betrachtet, weshalb sie nicht besteuert werden.

Dennoch ist das Gesetz aktuell fließend und diese Regel gilt nur für den einzelnen Steuerzahler. Unternehmen, die in Kryptowährungen involviert sind, unterliegen der malaysischen Einkommenssteuer. Derzeit liegt die progressive Einkommenssteuer in Malaysia zwischen null und 30 Prozent. Immer wieder gibt es Gerüchte, dass dies geändert werden soll, aber aktuell gibt es in Malaysia noch keine Steuern auf Kapitalerträge mit Bitcoin und Co.

3. Portugal

Portugal ist eines der Krypto-freundlichsten Länder Europas, wenn es um Steuern geht. Erlöse aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen durch Privatpersonen sind seit 2018 steuerfrei. Darüber hinaus gilt der Handel mit Kryptowährungen nicht als Kapitalertrag und unterliegt daher nicht einem Steuersatz von 28 Prozent.

Unternehmen, die digitale Währungen als Zahlung für Waren und Dienstleistungen akzeptieren, sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Aus diesen Gründen zählen Portugals Gesetze zu den freundlichsten Krypto-Steuergesetzgebungen der Welt.

4. Slowenien

Für Slowenien ist das Steuersystem für Einzelpersonen und Unternehmen, die mit Bitcoin zu tun haben, etwas anders. Es wird keine Kapitalertragssteuer auf Einzelpersonen erhoben, wenn sie Bitcoin verkaufen, und die Gewinne werden nicht als Einkommen betrachtet.

Allerdings müssen Unternehmen, die Zahlungen in Kryptowährungen oder durch Mining erhalten, Steuern zum Unternehmenssteuersatz zahlen. Dieser liegt derzeit bei 19 Prozent. Bemerkenswert ist, dass das Mittelmeerland keine Geschäftstätigkeiten in Kryptowährungen allein zulässt. Dadurch ist es zum Beispiel nicht möglich, als Unternehmen ausschließlich Bitcoin als Zahlung zu akzeptieren.

5. Schweiz

Es ist wenig überraschend, dass die Schweiz, die auch Heimat des bekannten Krypto-Valley Zug ist, eine äußerst fortschrittliche Steuerpolitik hat. Grundsätzlich sind Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen, zu welchem auch Bitcoin und andere Kryptowährungen gehören, in der Schweiz steuerfrei.

Weiteres Einkommen aus BTC und Co. wie zum Beispiel aus dem Mining, Staking, Lending oder dem Betrieb von Masternodes ist regelmäßig als „Einkommen aus beweglichem Vermögen“ zu erklären, soweit kein „Erwerbseinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit“ vorliegt. Dennoch unterliegen Guthaben in Kryptowährungen der Vermögenssteuer zum Jahresendkurs.

Die Steuersätze sind nach Kanton oder Wohnsitzgemeinde unterschiedlich festgelegt und reichen von 1,3 Prozent bis 10,1 Prozent. Weil die Besteuerung progressiv erfolgt, sind insbesondere Steuerpflichtige ab einem Vermögen von einer Million Franken und höher betroffen.

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Author: Laura Rodriguez

Last Updated: 1704507003

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