Sprit, Energie und Lebensmittel sind so teuer wie noch nie. Geht es nun darum, die Einnahmen aufzubessern, bietet es sich beispielsweise an, einen Nebenjob anzunehmen. Doch wie viel Geld kann man damit verdienen und wo springt viel Geld raus? FOCUS Online liefert die Antworten.
Allein vom Minijob kann niemand in Deutschland leben. Für einige lohnt sich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung dennoch.
Minijobbende dürfen maximal 520 Euro im Monat oder 6240 Euro im Jahr verdienen. Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 12 Euro kommt man damit im Monat auf knapp 43 Stunden. Bis zu dieser Grenze bleiben die Monatsverdienste steuer- und sozialabgabenfrei.
„Als Minijobber arbeite ich brutto für netto“, erklärt Peter Konieczny, Teamleiter in der Minijob-Zentrale in Essen. „Ich bin sozialversicherungsfrei und muss nur Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.“
Minijobberinnen und Minijobber können sich aber auch schriftlich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Allerdings gilt auch: Hat man mehrere Minijobs neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, ist nur der erste komplett abgabenfrei.
- Surftipps:
Wo wird derzeit nach Hilfskräften gesucht?
Servicekraft
Gute Chancen haben Arbeitssuchende derzeit in der Gastronomie. Servicekräfte können im Idealfall bis zu 13 Euro die Stunde verdienen. Läuft der Betrieb gut, springt oft ein Trinkgeld von etwa 6 bis 9 Euro pro Stunde zusätzlich raus.
Erfahrungen werden nicht benötigt. Mitbringen muss man in der Regel nur Freundlichkeit und Flexibilität.
Der Job gilt als besonders anstrengend. In der Regel werden Servicekräfte fürs Wochenende oder werktags in den Abendstunden benötigt. Servicekräfte müssen teilweise weit nach Geschäftsschluss noch zum Aufräumen und Saubermachen im Laden bleiben.
Nicht nur Restaurants suchen helfende Hände. Auch Theater, Kinobetriebe oder Nachtclubs brauchen Servicekräfte für die Abendkassen, die Garderobe oder die Bar.
Bühnenaufbau
Konzertveranstalter und Eventagenturen suchen derzeit auch nach sogenannten Stagern. Als Mitarbeiter hilft man beim Ab- und Aufbau eines Konzerts oder einer Veranstaltung. In der Regel kann man bis zu 16 Euro die Stunde verdienen, weil der Bühnenabbau oft in der Nacht oder am Sonntag stattfindet.
Lieferungen
Pakete, Briefe, Blutproben, Supermarkteinkäufe, Getränke, Essen oder sogar Corona-Tests müssen oft von A nach B befördert werden. Für genau diese Dienste suchen Betriebe Mitarbeiter. In der Regel kann man zwischen 13 Euro und 18 Euro die Stunde verdienen.
Neben dem Gehalt gibt es ein Tankgeld, wenn man die Ware mit seinem eigenen Fahrzeug austrägt. Wer Pizza und Supermarkteinkäufe ausliefert, bekommt in der Regel auch ein Trinkgeld. Fahrradkurierfirmen zahlen zwar kein Spritgeld, dafür aber eine Provision, wenn man die Ware schnell zum Empfänger bringt.
Nachhilfe
Viele Eltern suchen verstärkt nach günstigen Nachhilfelehrerinnen und Nachhilfelehrern für ihren Nachwuchs. Dieser Nebenjob kann sich besonders für Studierende lohnen. Je nach Fach, Schwierigkeitsgrad und auch Nachfrage kann man im besten Fall bis zu 50 Euro die Stunde verdienen.
Neben viel Geduld müssen sich Interessierte auch sehr gut mit dem Lernstoff auskennen.
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Wo finde ich einen Mini-Job?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um einen Nebenjob zu finden. Helfen kann die Agentur für Arbeit. Die Behörde bietet verschiedene Hilfsangebote und ein eigenes Stellenangebot nur mit Mini-Jobs.
Auch Online-Jobbörsen und Minijob-Plattformen wie etwa Jobware, Stepstone, Indeed, Xing, LinkedIn, Randstad bieten zahlreiche Stellenangebote auf Minijob-Basis.
Besser ist es, sich direkt initiativ zu bewerben. Besonders in der Gastronomie, in Bäckereien und in Supermärkten werden derzeit händeringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht.
Muss ich den Nebenjob meinem Hauptarbeitgebenden melden?
Bei Beamten ist der Fall klar: Sie müssen sich eine Nebentätigkeit genehmigen lassen. Beschäftigte im öffentlichen Dienst dagegen müssen diese zunächst nur dem Arbeitgeber melden.
In der Privatwirtschaft ist zunächst der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag maßgeblich. In aller Regel sind dort Pflichten zur Anzeige oder gar zur Genehmigung von Nebenjobs vorgesehen.
Kann mein Chef den Nebenjob verbieten?
Ja!
Aber der Arbeitgeber kann einer Nebentätigkeit nur widersprechen, wenn er dafür berechtigte betriebliche Interessen vortragen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man bei einem Mitbewerber arbeiten will. Oder wenn die arbeitsvertraglichen Pflichten gefährdet werden - etwa durch Nachtschichten imNebenjob, wenn man am Morgen wieder im Büro sein müsste.
Auch Mini-Jobber, die eine weitere geringfügige Beschäftigung aufnehmen, müssen das melden, wenn sie damit die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber denNebenjobverbieten, erklären Arbeitsrechtler.
Wer ihn trotzdem aufnimmt, riskiert eine Abmahnung bis hin zur Kündigung.
Wer aber etwa eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat und den erzeugten Strom zum Teil verkauft oder hobbymäßige Stickereien im Internet verkauft, muss das Markowski zufolge nicht melden.
Author: Megan Walton
Last Updated: 1703493122
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Job: Medical Doctor
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